Barrierefreiheitserklärung
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zu gestalten.
Informationen des Dienstleitungserbringers
Billa AG, Abteilung Eigenmarken (Hofstädter)
IZ-NÖ Süd, Straße 3, Objekt 16
2355 Wr Neudorf
Allgemeine Beschreibung der angebotenen Dienstleistung auf der Webseite
Die Website hofstädter.at bietet umfassende Informationen zur Marke Hofstädter, die sich auf 100% aus Österreich stammende Fleisch- und Wurstprodukte spezialisiert hat. Unter dem Menüreiter „Qualität“ finden Besucher detaillierte Informationen zu den Themen „Tierwohl“ und dem „Fair zum Tier!“-Siegel sowie zu den allgemeinen Qualitätsanforderungen. Das Produktangebot umfasst verschiedene Kategorien wie „Rind“, „Schwein“, „Hendl“, „Pute“, „Wurst & Schinken“ sowie Produkte aus den Bereichen „Die Grillerei“ und „Fair zum Tier!“. Eine direkte Verlinkung zum Online-Shop ermöglicht es den Kunden, die Produkte bequem online zu erwerben. Darüber hinaus bietet die Website eine Vielzahl von Blogbeiträgen zu den Themen „Fleischzubereitung“ und „Fleischwissen“ sowie saisonale Gewinnspiele und Informationen zu temporären Aktionen.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Im Einklang mit § 4 BafG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm (EN) 301 549 um, d.h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) barrierefrei gestaltet. Folgende Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen durchgeführt:
Kontaktformular
- Fokus-Indikatoren wurden für alle interaktiven Felder (inkl. Eingabefelder und Dropdowns) technisch und visuell verbessert.
- Für Screenreader wurde ein „visually hidden“-Text implementiert, sodass die Abkürzung „PLZ“ korrekt als „Postleitzahl“ vorgelesen wird.
- Nicht nutzbare Bedienelemente (z. B. das Resize-Symbol im Nachrichtenfeld) wurden entfernt.
- Die Lesbarkeit von Beschriftungen wurde durch Anpassung des Kontrastverhältnisses auf mindestens 5,74:1 verbessert.
Navigation und Menüführung
- Die Tastaturbedienung der Hauptnavigation wurde vollständig überarbeitet. Nicht relevante Menüs (z. B. das mobile Burger-Menü auf Desktop) sind für Screenreader und Tastaturnavigation vollständig deaktiviert (inert).
- Die Fokusreihenfolge wurde neu strukturiert, um eine logische Navigation durch die Seite zu gewährleisten.
- Dropdown-Menüs in der Hauptnavigation sind nun per Fokus oder Mausbedienung zugänglich; interaktive Elemente im Menü sind sichtbar und ansteuerbar. Die Verwendung von aria-expanded ist derzeit nicht vorgesehen, befindet sich aber in laufender Evaluierung.
Produktübersicht / Filterfunktion
- Visuelle Fokuszustände in Produktlisten wurden überarbeitet und durch eine deutliche Umrandung ergänzt.
- Eigene JavaScript-basierte Dropdowns wurden durch native <select>-Elemente ersetzt, um vollständige Unterstützung für Screenreader und Tastaturnavigation zu gewährleisten.
- Der Button zur Rücksetzung der Filter wurde umbenannt („Zurück zu allen Produkten“), um die Funktion klarer zu kommunizieren.
- Nicht relevante Steuerelemente innerhalb der Filter wurden deaktiviert (mittels ariahidden und tabindex=“-1″), um Screenreader-Nutzende nicht zu verwirren.
Alternativtexte und visuelle Inhalte
- Bildbeschreibungen (Alt-Texte) wurden überarbeitet und teilweise durch beschreibende, inhaltlich aussagekräftige Texte ersetzt. Die Überarbeitung weiterer Alternativtexte ist laufend.
- Das Website-Logo verlinkt auf die Startseite und wurde mit einem versteckten Linktext für Screenreader ergänzt.
- Großgeschriebene Texte wurden korrekt ausgezeichnet, um eine verständliche Vorlesereihenfolge sicherzustellen.
Video-Inhalte
- Alle eingebetteten Videos, die über YouTube bereitgestellt werden, verfügen über Untertitel.
- Ein auf der Startseite eingebundenes Video, das zuvor in Endlosschleife lief, kann nun durch einen sichtbaren und per Tastatur steuerbaren Button pausiert werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Gemäß § 21 BaFG ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständig. Bei Fragen zur Barrierefreiheit ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter kundenserviceinfo@rewe-group.at.